Der Preis wird auf Basis der Bedarfsanalyse ermittelt und ist abhängig von den Anforderungen an die Betreuungskraft (Deutschkenntnisse, Qualifikation und Erfahrungen), dem Betreuungsbedarf (Pflegegrad), dem körperlichen und geistigen Zustand der zu betreuenden Person.

Eine geeignete Einsatzkraft zu finden erfordert Sorgfalt und Einfühlvermögen.

Aus diesem Grund ist für uns ein ausführliches Beratungsgespräch vor Ort sehr wichtig. Das Gespräch und der Fragebogen bilden die Basis für die Vermittlung einer geeigneten Betreuungskraft.

Vor Vertragsabschluss ist jede Serviceleistung kostenlos und unverbindlich. Wir berechnen keine zusätzlichen Vermittlungsprovisionen oder Bearbeitungsgebühren.

Nachdem Sie uns Ihren Bedarf für die Betreuung mitgeteilt haben werden wir Ihnen, im Rahmen unseres kostenfreien Angebots, die Gesamtkosten auflisten. Sprechen Sie uns an, gerne unterbreiten wir Ihnen kostenlos ein persönliches Angebot.

Bei der Finanzierung einer 24-Stunden Betreuung kann das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld, sowie das Verhinderungspflegegeld berücksichtigt werden. Dessen Höhe ist von dem Pflegegrad der zu betreuenden Person abhängig. Ein Familienmitglied muss bei der Krankenkasse als pflegende/betreuende Person eingetragen werden.

Pflegegeld 

Die ab Januar 2017 geltenden Pflegegeldsätze stellen sich wie folgt dar:

  • Pflegegrad I:       –
    Pflegegrad II:     316 EUR
    Pflegegrad III:    545 EUR
    Pflegegrad IV:    728 EUR
    Pflegegrad V:      901 EUR

Pflegesachleistungen 

        Pflegegrad I:       –
        Pflegegrad II:        698 EUR
        Pflegegrad III:    1.298 EUR
        Pflegegrad IV:    1.612 EUR
        Pflegegrad V:     1.995 EUR

Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Pflegesach­leistung) vermindert sich der Pflegegeldbetrag. Bitte nutzen Sie die individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse. *

Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Die weitere Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist also nur für medizinische Leistungen sinnvoll, da ja die Grundpflege von der Betreuungskraft durchgeführt werden kann.

Verhingerungspflegeld

Jährlich werden Aufwendungen der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612,00 EUR für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen (48 Tage) je Kalenderjahr erstattet. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.

Verhinderungspflege um Kurzzeitpflege erweitern

Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa in Urlaub oder krank ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. Pro Kalenderjahr ist eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen möglich. Zudem können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für eine Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege beansprucht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.

Bei der Finanzierung einer 24-Stunden Betreuung können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Es handelt sich dabei um einen Betrag von maximal 4.000 EUR im Jahr, bzw.333,33 EUR im Monat

Da jeder Fall individuell unterschiedlich ist, raten wir Ihnen, sich bezüglich der Ihnen zustehenden Leistungen mit der zuständigen Pflegekasse (dort gibt es es eine spezielle Beratung über Leistungen der Pflegekasse), sowie bezüglich des möglichen Steuerabzuges mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

.Monde und Jahre vergehen, aber ein schöner Moment leuchtet das Leben hindurch.

Franz Grillparzer