Wir bieten Ihnen eine komplette und zuverlässige Betreuungsdienstleistung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Organisation der An- und Abreise bis Beendigung des Dienstverhältnisses.

Während der ganze Zeit unserer Zusammenarbeit werden wir Sie und auch Ihre Betreuerin begleiten. Da wir auch mehrere osteuropäische Sprachen sprechen, können wir Ihnen bei auftretenden Verständigungsproblemen schnell behilflich sein und stehen für beide Seiten jederzeit unterstützend zur Seite. Wir können Hausbesuche durchführen, solange die Betreuung dauert. Wir koordinieren den schnellen Ersatz der Betreuungskräfte  bei plötzlichem Ausfall.

Alle Betreuungskräfte verfügen über Betreuungserfahrung und ausreichend kommunikativen Deutsch-Sprachkenntnissen.

Die Betreuer/-innen bzw. Hauswirtschaftshilfen sind in einem osteuropäischem Dienstleistungsunternehmen sozialversicherungspflichtig. Dieses Unternehmen entsendet die Mitarbeiter/-innen nach Deutschland. Als Nachweis legen sie ein A1/E101 Formular vor. Steuern und Sozialabgaben werden im Heimatland abgeführt. Die Erbringung von Haushaltsdienstleistungen in Deutschland ist im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gestattet.

Wir arbeiten auch mit Betreuer/-innen zusammen, die in einem EU-osteuropäischen Staat selbstständig sind. In diesem Fall entrichten die Betreuungskräfte selbst die erforderlichen Abgaben wie Steuern, Rentenversicherung und Krankenversicherung im Heimatland. Auch diese Kräfte haben die Möglichkeit, den Nachweis A1 zu bekommen.

Welche Leistungen erbringen unsere Betreuungskräfte?

Hauswirtschaftliche Leistungen im Alltag:

  • Zubereitung von Mahlzeiten und Getränke
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkaufen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Waschen, Bügeln
  • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Hinlegen,
  • Tägliche Körperpflege und Hilfe bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung
  • Körperhygiene (Baden/Duschen/Waschen)
  • Haarewaschen, Kämmen etc.

Hilfe im sozialen Bereich:

  • Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Hobbies
  • Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Spiele
  • Begleitung bei Spaziergängen, oder kurzen Ausflügen
  • Begleitung zum Arzt, Apotheke, Behördengänge etc.

Im Rahmen der 24 Stunden Betreuung dürfen keine medizinischen Tätigkeiten durchgeführt werden. 

Voraussetzungen damit die Betreuerin bei Ihnen arbeiten kann:

Ihre 24-Stunden-Betreuung bekommt während ihres Aufenthaltes ein eigenes Zimmer im Haushalt frei zur Verfügung gestellt und darf das Bad mitbenutzen oder hat ein eigenes Bad. Verköstigt wird Sie durch den gemeinsamen Haushalt.

Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben zugeben.

Alexis Carrel